Ab 28. Juni 2025 Pflicht: Barrierefreie Websites durch das neue BFSG

Sind Ihre Wettbewerber bei Google vor Ihnen positioniert und Sie wissen nicht, wieso?

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet erstmals auch private Unternehmen in Deutschland, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Ziel des Gesetzes ist es, allen Menschen – auch mit körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen.

Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie um (European Accessibility Act 2019/882) und soll die digitale Teilhabe fördern – durch klare technische Anforderungen und rechtliche Pflichten.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten – darunter:

  • Websites
  • Online-Shops
  • Mobile Apps
  • Selbstbedienungsterminals (z. B. Fahrkarten- oder Bankautomaten)

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit:
– Weniger als 10 Beschäftigten und
– Weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz
(Aber nur bei digitalen Dienstleistungen – nicht bei Produkten.)

Was bedeutet „barrierefrei“?

Barrierefreiheit bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen eine Website ohne fremde Hilfe vollständig nutzen können – z. B. mit Bildschirmlesegeräten, per Tastatur statt Maus oder mit vereinfachter Sprache.
Die wichtigsten Anforderungen basieren auf den sogenannten WCAG 2.1-Richtlinien, insbesondere:

  • Alternativtexte für Bilder
  • Ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund
  • Tastaturbedienbarkeit aller Funktionen
  • Klar strukturierte Inhalte
  • Gut lesbare Schriftgrößen und Sprache
  • Untertitel oder Transkripte bei Videos

Was muss ich als Unternehmen konkret tun?

Hier ist eine praktische Übersicht:
1. Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen betroffen ist
Wenn Sie digitale Services anbieten, sind Sie in der Regel verpflichtet, barrierefreie Lösungen bereitzustellen.
2. Nehmen Sie eine Bestandsaufnahme vor
Welche digitalen Angebote nutzen Sie? Website, App, Online-Shop, PDF-Formulare? Gibt es bereits barrierefreie Elemente?
3. Führen Sie einen Barrierefreiheits-Check durch
Nutzen Sie Analyse-Tools oder beauftragen Sie Fachleute, um Ihre Angebote auf Barrieren zu untersuchen.
4. Passen Sie Ihre Website und digitalen Produkte an
Sorgen Sie für technische und inhaltliche Anpassungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben (z. B. WCAG 2.1 AA-Standard).
5. Veröffentlichen Sie eine Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung muss öffentlich zugänglich sein und beschreiben, wie barrierefrei Ihr digitales Angebot ist – mit Möglichkeit zur Kontaktaufnahme bei Problemen.
6. Etablieren Sie ein System zur laufenden Prüfung
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Inhalte und Technik müssen regelmäßig auf dem aktuellen Stand gehalten werden.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Wenn Sie das Gesetz ignorieren, kann das teuer werden:

    • Bußgelder von bis zu 100.000 Euro
    • Abmahnungen durch Wettbewerber
    • Imageschäden durch negative Berichterstattung
    • Rechtliche Risiken, z. B. Klagen von Betroffenen oder Verbänden

Warum Barrierefreiheit auch wirtschaftlich Sinn ergibt:

      • Sie erreichen mehr Menschen – ältere Nutzer, Menschen mit Behinderung, mobile Nutzer mit Einschränkungen.
      • Sie verbessern das Ranking in Suchmaschinen (SEO).
      • Sie steigern die Benutzerfreundlichkeit für alle.
      • Sie zeigen gesellschaftliche Verantwortung und verbessern Ihr Image.

Fazit: Jetzt handeln lohnt sich

Das BFSG macht Barrierefreiheit ab dem 28. Juni 2025 zur Pflicht für viele digitale Angebote. Wer rechtzeitig handelt, sichert sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch einen klaren Wettbewerbsvorteil.
Warten Sie nicht bis zum Stichtag – beginnen Sie frühzeitig mit der Analyse und Umstellung Ihrer digitalen Angebote.

Wenn Sie nicht wissen, wo Sie anfangen sollen, holen Sie sich Unterstützung – viele Agenturen bieten inzwischen Barrierefreiheits-Checks, technische Umsetzung und Hilfe bei der Barrierefreiheitserklärung an. Sind Sie bei uns Kunde und haben einen aktiven Vertrag für eine Website, können Sie folgendes Formular nutzen um uns bequem und einfach mit der Überarbeitung Ihrer Website im Rahmen der Barrierefreiheit zu beauftragen: Jetzt Formular ausfüllen

INTRAG Internet Regional GmbH

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24114 Kiel

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