Google äußert sich zur Google Fonts Thematik

Sind Ihre Wettbewerber bei Google vor Ihnen positioniert und Sie wissen nicht, wieso?
Sind Ihre Wettbewerber bei Google vor Ihnen positioniert und Sie wissen nicht, wieso?

In unserem Artikel vom 23. Juni 2022 sind wir schonmal auf das Thema Google Fonts zu sprechen gekommen. Nun gibt es jedoch neue Entwicklungen.

Einmal zur Vorgeschichte: Am 21. Januar 2022 hat das Landesgericht München entschieden, dass einem Nutzer einer Website Schadenersatz zusteht, da die aufgerufene Seite Google Fonts verwendet hatte. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Verwendung von Google Fonts noch ohne Weiteres möglich und ein praktisches Mittel, die eigene Website mit verschiedenen, optisch ansprechenden Schriftarten zu verschönern. Allerdings wird bei der Einbindung von Google Fonts über die Google Server die IP Adresse des Nutzers, bei dem die Schriftarten angezeigt werden, an die Google Server übermittelt.

Was, wenn meine Seite Google Fonts verwendet?

Vielleicht sind Sie auf diesen Artikel gekommen, weil Sie ein Schreiben von der Anwaltskanzlei „RA Lenard“, die den Mandanten „Martin Ismail“ vertritt, oder ein Schreiben der „Raag Kanzlei“, die die Mandantin „Jolanta Januszewski“ vertritt, erhalten haben. Hier werden Sie für die Nutzung von Google Fonts auf Ihrer Seite abgemahnt. Verlangt wird meist eine Summe zwischen 100,00€ – 300,00€. Eine Rechtsberatung dürfen wir Ihnen selbstverständlich nicht geben. Allerdings könnten Ihnen hier die Artikel von einigen Rechtsanwälten weiterhelfen:

Christian Seebauer über die Abmahnungen der Kanzlei „RA Lenard“
IT Recht Kanzlei über die Abmahnungen der Kanzlei „Raag Kanzlei“

Statement von Google zum Thema Google Fonts

Mittlerweile hat auch Google selbst von der Abmahnwelle Kenntnis genommen und sich zum Sachverhalt geäußert:

In Anbetracht der jüngsten Ereignisse und der Medienberichterstattung über Google Fonts halten wir es für notwendig, die folgende Erklärung abzugeben: Google Fonts ist eine Bibliothek von Open-Source-Schriftfamilien sowie eine Web-API, mit der diese Schriftfamilien in Websites eingebettet werden können. Die Menschen möchten, dass die von Ihnen besuchten Websites gut gestaltet, einfach zu bedienen sind und ihre Privatsphäre respektieren. Google respektiert die Privatsphäre der Einzelnen. Die Google Fonts-Web-API ist so konzipiert, dass die Erfassung, Speicherung und Verwendung von Daten auf das Maß beschränkt ist, das für die effiziente Bereitstellung von Schriftarten und für aggregierte Nutzungsstatistiken erforderlich ist. Diese Daten werden sicher und getrennt von anderen Daten aufbewahrt. Google verwendet die von Google Fonts gesammelten Informationen nicht für andere Zwecke und insbesondere nicht für die Erstellung von Profilen von Endnutzern oder für Werbung. Außerdem ist die Tatsache, dass die Server von Google notwendigerweise IP-Adressen erhalten, um Schriftarten zu übertragen, keine Besonderheit von Google und entspricht der Funktionsweise des Internets.“

Google erklärt, dass die Erfassung der IP-Adresse von Nutzern ein vollkommen normaler Prozess ist, der der Funktionsweise der Internets enspricht. Des Weiteren beteuert Google, dass die Daten (also die IP-Adressen) sicher und getrennt von anderen Daten aufbewahrt würden.

In der Tat ist die Erfassung der IP-Adresse nicht nur ein normaler Prozess im Internet, sondern auch notwendig, damit das Surfen im Internet überhaupt funktionieren kann. Denn Ihre IP-Adresse ist im Prinzip nichts anderes, als die „Hausnummer“ Ihres Endgerätes. Mit der IP-Adresse wissen die Webserver, an welche „Hausnummer“ die Inhalte, die Sie ansehen möchten, ausgespielt werden sollen. Allerdings ist die IP-Adresse nach deutschem Datenschutzrecht eine sensible Information.

Meine Seite nutzt Google Fonts, was nun?

Wie bereits in unserem Artikel vom 23. Juni 2022 erwähnt, gibt es relativ einfache Methoden, Ihre Seite von Google Fonts zu bereinigen. Falls Sie WordPress nutzen, können wir Ihnen sicherlich auch weiterhelfen. Schreiben Sie uns einfach eine Mail oder rufen Sie uns an.

mail@intrag.de
04316687541

Wichtiges Update!

Die Staatsanwaltschaft Berlin ist indes tätig geworden. Laut einer Pressemitteilung vom 21.12.2022:

„In einem Verfahren gegen zwei Beschuldigte – einen 53‑jährigen Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Berlin und dessen 41‑jährigen Mandanten, dem angeblichen Repräsentanten einer „IG Datenschutz“ – wurden heute wegen des Verdachts des (teils) versuchten Abmahnbetruges und der (versuchten) Erpressung in mindestens 2.418 Fällen durch die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin Durchsuchungsbeschlüsse in Berlin, Hannover, Ratzeburg und Baden-Baden sowie zwei Arrestbeschlüsse mit einer Gesamtsumme vom 346.000 Euro vollstreckt. […] Die heutigen Durchsuchungen führten zum Auffinden von Beweismitteln, insbesondere Unterlagen und Datenträgern, die nunmehr ausgewertet werden müssen. Sie sollen unter anderem über die Anzahl, Auswahlkriterien und Identität, die tatsächlichen Umsätze und die genaue Vorgehensweise weiteren Aufschluss geben.“

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